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   VGH Bayern, 19.02.2009 - 14 ZB 07.1548   

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https://dejure.org/2009,74549
VGH Bayern, 19.02.2009 - 14 ZB 07.1548 (https://dejure.org/2009,74549)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2009 - 14 ZB 07.1548 (https://dejure.org/2009,74549)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 14 ZB 07.1548 (https://dejure.org/2009,74549)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; Ruhensregelung; Anrechnung von Erwerbseinkommen; Witwengeld; Rückforderung von Versorgungsbezügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 14 ZB 07.1548
    Um ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung darzulegen, müssen einzelne tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163 f.; vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 14 ZB 07.1548
    Um ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung darzulegen, müssen einzelne tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163 f.; vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 A 9.00

    Anwärterbezüge, Rückforderung von -; Auflage einer Mindestdienstzeit für Anwärter

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 14 ZB 07.1548
    Für die Rückforderung von Versorgungsbezügen ist die reguläre Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch anwendbar (vgl. BVerwG vom 13.9.2001 ZBR 2003, 43 für die früher geltende 30-jährige Verjährungsfrist).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 20.03

    Dienstunfähigkeit; Erwerbseinkommen, Anrechnung von;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 14 ZB 07.1548
    Nur in den Fällen, in denen das Einkommen nicht in Monatsbeträgen erzielt wird, ist das Einkommen des Kalenderjahres, geteilt durch zwölf Kalendermonate, anzusetzen (§ 53 Abs. 5 letzter Satz SVG; vgl. BVerwG vom 19.2.2004 BVerwGE 120, 154 = juris RdNrn. 30 f.).
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 14 ZB 07.1548
    Dies setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Berufungsentscheidung erheblichen Rechtsfrage und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwG vom 24.10.2006 NVwZ 2007, 104 f.).
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